Wir erstellen Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) ist eine Bewertung, die den Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie oder eines Grundstücks feststellt. Der Verkehrswert spiegelt den Preis wider, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der Lage und der Beschaffenheit des Grundstücks erzielt werden könnte.
Anlässe für ein Verkehrswertgutachten
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie (zur Feststellung des aktuellen Marktwertes)
- Erbschaft oder Schenkung (für die Ermittlung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
- Ehescheidung (zur Aufteilung des Vermögens)
- Zwangsversteigerung
- Enteignung oder Entschädigungsverfahren (zur Berechnung der Entschädigungssumme)
- Bilanzierung in Unternehmen (für die Bewertung von Immobilienvermögen)
- Steuerliche Zwecke (z.B. bei der Festsetzung der Grundsteuer oder bei Betriebsaufspaltungen)
- Streitigkeiten zwischen Miteigentümern (bei Auseinandersetzungen über den Wert)
- Verkauf an öffentliche Hand (bei Übertragungen an staatliche Stellen)